Inf der ersten Folge unseres kleinen Social Media-Knigge haben wir uns damit beschäftigt, was man tun sollte, wenn der Chef oder ein Kunde mit einem auf Facebook befreundet sein will.

Heute geht es um ein Thema, das auch im Fasching bestimmt wieder häufiger vorgekommen ist:

Erwischt

Bei der letzten Betriebsfeier/Ausflug/Workshop/Weihnachtsfeier o.ä. haben die Kollegen Fotos von Ihnen gemacht und Sie auch noch markiert. Sie fühlen sich entweder nicht besonders gut getroffen oder in einer Situation geknipst, die Sie nicht veröffentlich möchten. Jetzt stehen die Fotos im Social Web. Was machen Sie?

1. Bloß nichts! Wer derart rumzickt, ist ein Spielverderber und bei den Kollegen ganz schnell untendurch.

Löblicher Ansatz, aber nicht empfehlenswert, wenn Sie die Fotos entfernt haben wollen. Privatsphäre muss auch in Zeiten von Smartphone und Social Web möglich sein!

2. Ich versuche, die Markierung zu entfernen und meinen Namen zu löschen.

Ja, das sollten Sie tun. Allerdings erfährt derjenige, der das Foto online gestellt hat, auf diese Art und Weise nichts von Ihrer Verärgerung.

3. Ich poste einen Kommentar unter das Foto, um die Bilder aus dem Netz zu bekommen

Die sicherste Variante, noch mehr Aufmerksamkeit auf das Bild zu lenken. Wahrscheinlich macht jemand einen Screenshot und wartet nur darauf, bis das Bild gelöscht ist, um es erneut zu publizieren. 

4. Ich spreche denjenigen, der die Fotos hochgeladen hat, persönlich an und bitte ihn, die Fotos wieder aus dem Netz zu nehmen.

Mit Menschen persönlich zu reden, ist auch in Zeiten des Social Webs weiterhin die beste Methode. Zumal derjenige sensibilisiert ist, es (hoffentlich) nicht nochmal zu tun.

In Folge 3 geht es dann um Attacken auf die eigene Person oder auf das eigene Unternehmen.

 

Es gibt unterschiedliche Wege für Firmen, den eigenen Mitarbeitern Informationen an die Hand zu geben, wie sie sich in sozialen Netzwerken verhalten dürfen/sollen/müssen, wenn ersichtlich ist, dass diese Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens sind. Man kann – ganz fortschrittlich – einen Film drehen wie Tchibo:

 

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Im Regelfall verfassen deutsche Unternehmen aber noch Text: sogenannte Social Media Guidelines, Policies oder Leitfäden. Einen hilfreichen Überblick über deutsche Guidelines gibt der Blog von Christian Buggisch. Auch wenn die Leitfäden wohlabgewogen ausformuliert sind, können sie allenfalls einen Rahmen setzen, in dem sich die Mitarbeiter bewegen können. Detailfragen können sie nicht lösen:

Dafür gibt es Social Media-Verantwortliche in den Unternehmen und ab heute auch den Social Media-Knigge von cocodibu.

In Frage 1 geht es um Sie. Wenn Sie ein Mitarbeiter sind, der Kundenkontakt hat.

Ihr/e Kunde/n schicken Ihnen nach einiger Zeit eine „Freundschaftsanfrage“ auf Facebook. Allerdings haben Sie auf Facebook einen Account, der vornehmlich privat genutzt wird und in dem nur wenige Arbeitskollegen zugelassen sind. Was machen Sie?

1.Sie lehnen die Freundschaftsanfrage ab und sagen nichts. Der Kunde wird nach einiger Zeit schon merken, dass er nicht akzeptiert wurde.
Nicht besonders höflich und kann Anlass zu Missverständnissen geben. Im schlimmsten Fall ist der Kunde beleidigt, weil er nicht als "Freund" akzeptiert wurde.

2. Sie akzeptieren den Kunden als Freund. Dieser wird über kurz oder lang schon merken, dass für ihn wahrscheinlich nichts Interessantes dabei ist.
Keine gute Lösung. Wenn Sie fast ausschließlich privat auf Facebook unterwegs sind, dann sollten Sie Ihre berufliche Kommunikation in andere Netzwerke verlagern. Ihre privaten Angelegenheiten sollten Sie am besten für sich behalten. Es sei denn, der Kunde wird ein wahrer Freund.

3. Sie schreiben eine Mail an den Kunden und erklären ihm höflich, dass Sie auf Facebook keinerlei berufliche Kommunikation pflegen. Sofern der Kunde noch nicht auf Xing oder LinkedIn mit Ihnen vernetzt ist, sprechen Sie ihn aktiv dort an.
Unsere Empfehlung für heute.

In Folge 2 geht es um ungeliebte Faschingsfotos und markierte Mitarbeiter.